Gebäudeversicherung

Gebäude und Wohneigentum versichern

Im Kanton St. Gallen ist jedes Gebäude bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Alles andere müssen Sie selbst regeln, und genau dort entstehen die Lücken.

  • GVSGobligatorisch ab CHF 30’000
  • Gebäudewasserprivat versichern
  • Erdbebenfreiwillig max. CHF 100’000
Wohnhäuser in der Abendsonne in der Ostschweiz

Kurz gesagt

Die Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen (GVSG) deckt Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch. Nicht gedeckt sind Leitungsbruch, Rückstau aus der Kanalisation, Grundwasser, Frost und Erdbeben über CHF 100’000. Dafür braucht es private Zusatzversicherungen.

Was die kantonale Versicherung zahlt und was nicht

Gebäude ab CHF 30’000 Neuwert sind im Kanton St. Gallen obligatorisch bei der GVSG versichert. Gedeckt sind Brand, Rauch, Blitz und Explosion sowie die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz.

Nicht gedeckt sind laut GVSG unter anderem Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation, Leitungsbrüche und Grundwasser, Frostschäden und Wasser, das durch undichte Fenster oder Dächer eindringt. Bei Erdbeben zahlt die GVSG über einen schweizerischen Pool freiwillig höchstens CHF 100’000 pro Gebäude. Der Hausrat ist nie Teil der Gebäudeversicherung.

Was Eigentümer zusätzlich brauchen

Gebäudewasser

Der Rohrbruch in der Wand, der Rückstau aus der Kanalisation, die geplatzte Leitung im Winter. Die häufigste Schadenart am Haus, und in der kantonalen Deckung nicht enthalten.

Gebäudehaftpflicht

Rutscht jemand auf Ihrem vereisten Vorplatz aus oder fällt ein Ziegel vom Dach, haften Sie als Eigentümer. Bei vermieteten Liegenschaften braucht es eine eigene Police.

Glasbruch

Fenster, Wintergarten, Glaskeramik-Kochfeld, Duschwände. Je nach Police über Gebäude oder Hausrat.

Erdbeben und Bauherrenhaftpflicht

Für Werte über der Pool-Leistung der GVSG und für Um- und Neubauten, bei denen Nachbargebäude Schaden nehmen können.

Worauf es wirklich ankommt

  1. Vermietetes Eigentum braucht eine eigene Haftpflicht

    Sobald Sie vermieten, greift die private Haftpflicht meist nicht mehr. Eine der häufigsten Lücken, die wir finden.

  2. Stockwerkeigentum sauber abgrenzen

    Die Gemeinschaft versichert das Gemeinschaftseigentum. Was in Ihrer Wohnung passiert, ist Ihre Sache. Wir lesen das Reglement mit Ihnen durch.

  3. Nach dem Umbau melden

    Neue Küche, ausgebautes Dachgeschoss, Wärmepumpe: Der Gebäudewert steigt, und die Schätzung muss nachziehen.

  4. Photovoltaik ausdrücklich versichern

    Ob die Anlage über das Gebäude oder eine technische Versicherung läuft und ob Ertragsausfall gedeckt ist, muss vor der Montage geklärt sein.

Im Sarganserland

Rund um den Walensee und entlang der Seez ist Wasser das Thema. Der Walensee erreichte am 23. Mai 1999 mit 422,15 Metern über Meer seinen Rekordpegel, und für die Seez zwischen Mels, Flums und Walenstadt läuft das Hochwasserschutzprojekt der dritten Etappe. Hochwasser von aussen zahlt die GVSG. Wasser, das durch die Kanalisation zurückdrückt, zahlt sie nicht. Genau diese Grenze erklären wir Hauseigentümern in Flums, Walenstadt und Quarten oft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was deckt die Gebäudeversicherung St. Gallen ab?

Brand und Elementarschäden: Feuer, Rauch, Blitz, Explosion, Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Dachlawine, Lawine, Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz. Die Prämie zahlen Sie automatisch an die GVSG.

Wer zahlt einen Rückstau aus der Kanalisation?

Nicht die GVSG. Rückstau, Leitungsbruch und Grundwasser sind dort ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie eine private Gebäudewasserversicherung, die Rückstau ausdrücklich einschliesst.

Brauche ich als Stockwerkeigentümer eine eigene Versicherung?

Ja. Die Gemeinschaft versichert Gebäude und Gemeinschaftsteile. Sie versichern Ihren Innenausbau, Ihren Hausrat und Ihre Haftpflicht. Wo die Grenze verläuft, steht im Reglement.

Ist mein Ferienhaus am Flumserberg gegen Lawinen versichert?

Das Gebäude ja, über die GVSG. Schneedruck, Dachlawinen und Lawinen sind dort eingeschlossen. Den Hausrat in der Ferienwohnung müssen Sie separat versichern.

Segelboot auf dem Walensee im Abendlicht

Reden wir eine halbe Stunde darüber.

Kostenlos und unverbindlich. Am Telefon, per Video oder bei uns an der Bahnhofstrasse in Flums.

Mo–Fr 08:00–17:00 · Bahnhofstrasse 44, 8890 Flums