Was die kantonale Versicherung zahlt und was nicht
Gebäude ab CHF 30’000 Neuwert sind im Kanton St. Gallen obligatorisch bei der GVSG versichert. Gedeckt sind Brand, Rauch, Blitz und Explosion sowie die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz.
Nicht gedeckt sind laut GVSG unter anderem Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation, Leitungsbrüche und Grundwasser, Frostschäden und Wasser, das durch undichte Fenster oder Dächer eindringt. Bei Erdbeben zahlt die GVSG über einen schweizerischen Pool freiwillig höchstens CHF 100’000 pro Gebäude. Der Hausrat ist nie Teil der Gebäudeversicherung.
Was Eigentümer zusätzlich brauchen
Gebäudewasser
Der Rohrbruch in der Wand, der Rückstau aus der Kanalisation, die geplatzte Leitung im Winter. Die häufigste Schadenart am Haus, und in der kantonalen Deckung nicht enthalten.
Gebäudehaftpflicht
Rutscht jemand auf Ihrem vereisten Vorplatz aus oder fällt ein Ziegel vom Dach, haften Sie als Eigentümer. Bei vermieteten Liegenschaften braucht es eine eigene Police.
Glasbruch
Fenster, Wintergarten, Glaskeramik-Kochfeld, Duschwände. Je nach Police über Gebäude oder Hausrat.
Erdbeben und Bauherrenhaftpflicht
Für Werte über der Pool-Leistung der GVSG und für Um- und Neubauten, bei denen Nachbargebäude Schaden nehmen können.
Worauf es wirklich ankommt
- Vermietetes Eigentum braucht eine eigene Haftpflicht
Sobald Sie vermieten, greift die private Haftpflicht meist nicht mehr. Eine der häufigsten Lücken, die wir finden.
- Stockwerkeigentum sauber abgrenzen
Die Gemeinschaft versichert das Gemeinschaftseigentum. Was in Ihrer Wohnung passiert, ist Ihre Sache. Wir lesen das Reglement mit Ihnen durch.
- Nach dem Umbau melden
Neue Küche, ausgebautes Dachgeschoss, Wärmepumpe: Der Gebäudewert steigt, und die Schätzung muss nachziehen.
- Photovoltaik ausdrücklich versichern
Ob die Anlage über das Gebäude oder eine technische Versicherung läuft und ob Ertragsausfall gedeckt ist, muss vor der Montage geklärt sein.
Im Sarganserland
Rund um den Walensee und entlang der Seez ist Wasser das Thema. Der Walensee erreichte am 23. Mai 1999 mit 422,15 Metern über Meer seinen Rekordpegel, und für die Seez zwischen Mels, Flums und Walenstadt läuft das Hochwasserschutzprojekt der dritten Etappe. Hochwasser von aussen zahlt die GVSG. Wasser, das durch die Kanalisation zurückdrückt, zahlt sie nicht. Genau diese Grenze erklären wir Hauseigentümern in Flums, Walenstadt und Quarten oft.




