Krankenkasse

Kranken­kasse vergleichen und wechseln

Die Grundversicherung ist bei jeder Kasse gleich, der Preis nicht. Wir vergleichen Prämien, Modelle und Zusatzversicherungen und sorgen dafür, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Kasse ist.

  • 30. Nov.Kündigung muss eingetroffen sein
  • +5,0 %Prämien SG 2027, Erwachsene
  • CHF 0.–Beratung für Sie
Mutter mit zwei Kindern an einem Bergsee

Kurz gesagt

Die Prämien im Kanton St. Gallen steigen 2027 für Erwachsene im Mittel um 5 Prozent. Wer wechseln will, muss die Kündigung der Grundversicherung bis Montag, 30. November 2026 bei der Kasse haben. Zusatzversicherungen erst kündigen, wenn die neue Kasse Sie aufgenommen hat.

Gleiche Leistung, unterschiedlicher Preis

In der obligatorischen Grundversicherung schreibt das Gesetz vor, was bezahlt wird. Ob Sie bei der günstigsten oder der teuersten Kasse sind, merken Sie beim Arzt nicht, nur auf der Prämienrechnung. Deshalb lohnt sich der Vergleich jedes Jahr, sobald die neuen Prämien Ende September bekannt sind.

Für 2027 hat das Bundesamt für Gesundheit im Kanton St. Gallen eine mittlere Monatsprämie von CHF 427.40 für Erwachsene publiziert, 5 Prozent mehr als 2026. Das Sarganserland liegt in der Prämienregion 2 des Kantons. Ihre persönliche Prämie hängt aber vor allem an drei Entscheidungen: Kasse, Modell und Franchise.

Bei den Zusatzversicherungen ist es umgekehrt. Dort unterscheiden sich die Leistungen stark, und die Kasse darf Sie nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Hier zählt nicht nur der Preis, sondern was im Spital, beim Zahnarzt oder im Ausland tatsächlich bezahlt wird.

Was wir mit Ihnen anschauen

Grundversicherung (KVG)

Obligatorisch für alle, Leistungskatalog gesetzlich festgelegt. Verglichen wird nur der Preis für dieselbe Leistung.

Modell

Freie Arztwahl, Hausarzt, HMO oder Telmed. Ein alternatives Modell ist spürbar günstiger, verlangt aber, dass Sie im Krankheitsfall zuerst die vereinbarte Stelle anrufen.

Franchise und Selbstbehalt

Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und 2’500. Dazu kommen 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens CHF 700 im Jahr. Wo der Kipppunkt liegt, rechnen wir mit Ihren Zahlen aus.

Zusatzversicherungen (VVG)

Spital halbprivat oder privat, ambulante Leistungen, Zahn, Brillen, Alternativmedizin, Ausland. Hier prüft die Kasse Ihre Gesundheit und darf ablehnen.

Worauf es wirklich ankommt

  1. Zuerst die Zusatzversicherung sichern

    Die Grundversicherung muss jede Kasse annehmen, die Zusatzversicherung nicht. Wer die bisherige Zusatz kündigt, bevor die neue Kasse zugesagt hat, kann ohne Deckung dastehen.

  2. Der 30. November ist ein Eingangsdatum

    Die Kündigung muss an diesem Tag bei der Kasse sein, der Poststempel zählt nicht. Wir schicken sie eingeschrieben und rechtzeitig, oder Sie unterschreiben sie bei uns online.

  3. Franchise nach unten bis 30. November, nach oben bis 31. Dezember

    Wer eine tiefere Franchise will, muss das bis Ende November melden. Eine höhere Franchise geht noch bis Ende Jahr. In ein Hausarzt- oder Telmed-Modell können Sie jederzeit wechseln.

  4. Familien nicht automatisch bei einer Kasse lassen

    Für Kinder und junge Erwachsene gelten eigene Prämien und Franchisen. Oft passt für jedes Familienmitglied eine andere Lösung besser als ein Familienrabatt.

Im Sarganserland

Im Sarganserland arbeiten viele Menschen in Zürich, Chur oder im Fürstentum Liechtenstein. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist über den Betrieb gegen Unfall versichert. Dann kann die Unfalldeckung aus der Krankenkasse raus, und die Prämie sinkt. Wer die Stelle wechselt, das Pensum reduziert oder selbständig wird, muss sie wieder einschliessen. Beide Anträge stellen Sie bei uns online.

Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung? Im Kanton St. Gallen muss der Antrag zwischen 1. September und 31. März bei der SVA eintreffen. Wir sagen Ihnen im Gespräch, ob sich ein Antrag lohnt.

Prämien 2027 vergleichen Zum Franchise-Rechner

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 kündigen?

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Montag, 30. November 2026 bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Schicken Sie sie eingeschrieben und nicht erst in der letzten Woche. Gleichzeitig melden Sie sich bei der neuen Kasse an.

Welche Franchise soll ich wählen?

Erwachsene können zwischen CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500 wählen. Wer im Jahr wenig Arztkosten hat, fährt mit der höchsten Franchise meist günstiger. Wer regelmässig Behandlungen oder Medikamente braucht, mit der tiefsten. Unser Franchise-Rechner zeigt Ihnen, wo der Kipppunkt in Ihrem Fall liegt.

Kann mich eine Kasse in der Grundversicherung ablehnen?

Nein. In der Grundversicherung gilt Aufnahmepflicht, unabhängig von Alter und Gesundheit. Bei Zusatzversicherungen ist das anders: Dort gibt es einen Gesundheitsfragebogen, und die Kasse darf ablehnen oder Vorbehalte anbringen.

Muss ich die Zusatzversicherung auch kündigen, wenn ich die Grundversicherung wechsle?

Nein. Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben. Die Kasse darf nicht verlangen, dass Sie die Zusatz mitkündigen. Für die Zusatzversicherung gelten die Fristen im Vertrag, oft drei Monate auf Ende Jahr.

Lohnt sich ein Hausarzt- oder Telmed-Modell?

Finanziell fast immer. Im Gegenzug rufen Sie im Krankheitsfall zuerst Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonberatung an, bevor Sie zum Spezialisten gehen. Notfälle sind ausgenommen, ebenso je nach Kasse Augenarzt und Frauenarzt. Wer seinen Hausarzt in Flums oder Mels ohnehin regelmässig sieht, verliert damit kaum Freiheit.

Was kostet mich Ihre Beratung zur Krankenkasse?

Nichts. Bei der Grundversicherung ist die Entschädigung für Vermittler gesetzlich begrenzt, bei Zusatzversicherungen bezahlt sie der Versicherer. Wie viel wir verdienen, steht offen auf Wie wir verdienen.

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