Gleiche Leistung, unterschiedlicher Preis
In der obligatorischen Grundversicherung schreibt das Gesetz vor, was bezahlt wird. Ob Sie bei der günstigsten oder der teuersten Kasse sind, merken Sie beim Arzt nicht, nur auf der Prämienrechnung. Deshalb lohnt sich der Vergleich jedes Jahr, sobald die neuen Prämien Ende September bekannt sind.
Für 2027 hat das Bundesamt für Gesundheit im Kanton St. Gallen eine mittlere Monatsprämie von CHF 427.40 für Erwachsene publiziert, 5 Prozent mehr als 2026. Das Sarganserland liegt in der Prämienregion 2 des Kantons. Ihre persönliche Prämie hängt aber vor allem an drei Entscheidungen: Kasse, Modell und Franchise.
Bei den Zusatzversicherungen ist es umgekehrt. Dort unterscheiden sich die Leistungen stark, und die Kasse darf Sie nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Hier zählt nicht nur der Preis, sondern was im Spital, beim Zahnarzt oder im Ausland tatsächlich bezahlt wird.
Was wir mit Ihnen anschauen
Grundversicherung (KVG)
Obligatorisch für alle, Leistungskatalog gesetzlich festgelegt. Verglichen wird nur der Preis für dieselbe Leistung.
Modell
Freie Arztwahl, Hausarzt, HMO oder Telmed. Ein alternatives Modell ist spürbar günstiger, verlangt aber, dass Sie im Krankheitsfall zuerst die vereinbarte Stelle anrufen.
Franchise und Selbstbehalt
Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und 2’500. Dazu kommen 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens CHF 700 im Jahr. Wo der Kipppunkt liegt, rechnen wir mit Ihren Zahlen aus.
Zusatzversicherungen (VVG)
Spital halbprivat oder privat, ambulante Leistungen, Zahn, Brillen, Alternativmedizin, Ausland. Hier prüft die Kasse Ihre Gesundheit und darf ablehnen.
Worauf es wirklich ankommt
- Zuerst die Zusatzversicherung sichern
Die Grundversicherung muss jede Kasse annehmen, die Zusatzversicherung nicht. Wer die bisherige Zusatz kündigt, bevor die neue Kasse zugesagt hat, kann ohne Deckung dastehen.
- Der 30. November ist ein Eingangsdatum
Die Kündigung muss an diesem Tag bei der Kasse sein, der Poststempel zählt nicht. Wir schicken sie eingeschrieben und rechtzeitig, oder Sie unterschreiben sie bei uns online.
- Franchise nach unten bis 30. November, nach oben bis 31. Dezember
Wer eine tiefere Franchise will, muss das bis Ende November melden. Eine höhere Franchise geht noch bis Ende Jahr. In ein Hausarzt- oder Telmed-Modell können Sie jederzeit wechseln.
- Familien nicht automatisch bei einer Kasse lassen
Für Kinder und junge Erwachsene gelten eigene Prämien und Franchisen. Oft passt für jedes Familienmitglied eine andere Lösung besser als ein Familienrabatt.
Im Sarganserland
Im Sarganserland arbeiten viele Menschen in Zürich, Chur oder im Fürstentum Liechtenstein. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist über den Betrieb gegen Unfall versichert. Dann kann die Unfalldeckung aus der Krankenkasse raus, und die Prämie sinkt. Wer die Stelle wechselt, das Pensum reduziert oder selbständig wird, muss sie wieder einschliessen. Beide Anträge stellen Sie bei uns online.
Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung? Im Kanton St. Gallen muss der Antrag zwischen 1. September und 31. März bei der SVA eintreffen. Wir sagen Ihnen im Gespräch, ob sich ein Antrag lohnt.




