Rechtsschutz

Rechtsschutz­versicherung

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Dazwischen liegen Anwaltshonorare, Gerichtskosten und Gutachten. Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt diesen Weg.

  • 3 Monateübliche Wartefrist
  • CHF 250’000+übliche Deckung pro Fall
  • Privat + Verkehrmeist günstiger kombiniert
Rechtsberatung am Schreibtisch mit einer Justitia-Figur

Kurz gesagt

Rechtsschutz muss man abschliessen, bevor ein Streit entsteht: Die meisten Policen haben eine Wartefrist von drei Monaten. Wichtiger als der Preis sind die Ausschlüsse, etwa im Bau-, Erb- oder Familienrecht.

Wann Rechtsschutz hilft

Der Vermieter behält das Depot. Der Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Nach einem Unfall streitet die gegnerische Versicherung über die Schuldfrage. Die Garage verrechnet Arbeiten, die nicht bestellt waren. In all diesen Fällen geht es ohne juristische Hilfe oft nicht weiter, und die Kosten schrecken ab, bevor man überhaupt anfängt.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Beratung, Anwalt, Gerichts- und Gutachterkosten bis zur vereinbarten Summe. Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, sucht der Rechtsdienst des Versicherers eine Einigung. So lösen sich viele Fälle, ohne dass es je ein Gericht sieht.

Die Bereiche

Privatrechtsschutz

Streit mit Vermieter, Handwerker, Onlinehändler, Nachbarn, Krankenkasse oder IV.

Verkehrsrechtsschutz

Nach einem Unfall, bei Ausweisentzug, Streit mit der Versicherung oder der Garage. Gilt auch als Velofahrer und Fussgänger.

Arbeitsrechtsschutz

Kündigung, Lohn, Zeugnis, Überstunden. Meist im Privatrechtsschutz enthalten.

Betriebsrechtsschutz

Für Firmen: Streit mit Kunden, Lieferanten, Vermietern und Behörden.

Worauf es wirklich ankommt

  1. Vorher abschliessen

    Gedeckt sind nur Fälle, die nach der Wartefrist entstehen. Wer abschliesst, wenn der Streit schon läuft, bekommt keine Leistung.

  2. Ausschlüsse kennen

    Bau, Erbschaft, Familienrecht und Steuern sind je nach Police ausgeschlossen oder begrenzt. Wir zeigen Ihnen diese Stellen vor der Unterschrift.

  3. Doppelversicherung vermeiden

    Haben Sie über die Autoversicherung schon einen Verkehrsrechtsschutz, prüfen wir zuerst, ob Sie zweimal zahlen.

  4. Freie Anwaltswahl ab Verfahren

    Solange ein Fall aussergerichtlich läuft, bearbeitet ihn der Rechtsdienst. Den Anwalt wählen Sie selbst, sobald es vor Gericht geht.

Im Sarganserland

Viele im Sarganserland arbeiten über die Kantonsgrenze hinweg oder in Liechtenstein. Bei Streit mit einem Arbeitgeber im Ausland ist wichtig, dass die Police auch dort gilt. Wir prüfen den örtlichen Geltungsbereich, bevor Sie sich für eine Lösung entscheiden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab wann bin ich versichert?

Nach Ablauf der Wartefrist, meist drei Monate. Massgebend ist, wann der Streit entstanden ist, nicht wann Sie ihn bemerkt haben. Beim Verkehrsrechtsschutz entfällt die Wartefrist häufig.

Was ist nicht gedeckt?

Typisch ausgeschlossen sind vorsätzliche Straftaten und Streit mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer, in vielen Policen auch Bau-, Erb- und Familienrecht sowie Steuerverfahren. Genau hier lohnt sich der Vergleich.

Brauche ich Rechtsschutz, wenn ich eine Privathaftpflicht habe?

Ja, die beiden decken Gegenteiliges ab. Die Haftpflicht zahlt, wenn jemand von Ihnen etwas fordert. Der Rechtsschutz hilft, wenn Sie selbst etwas fordern oder sich gegen eine Behörde wehren.

Wie melde ich einen Fall?

Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Kosten, die vor der Deckungszusage entstehen, werden oft nicht übernommen. Wir melden den Fall an und bleiben dran, bis die Zusage da ist.

Segelboot auf dem Walensee im Abendlicht

Reden wir eine halbe Stunde darüber.

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