Courtage statt Honorar
Das Erstgespräch und unsere Beratung im Rahmen einer Versicherungsvermittlung sind für Sie kostenlos. Wir werden von der Versicherungsgesellschaft entschädigt, bei der ein Vertrag zustande kommt – über eine sogenannte Courtage. Sie ist im Prämientarif bereits enthalten; der Versicherer spart sich im Gegenzug den eigenen Vertriebsaufwand.
Nach unserer Erfahrung zahlen Sie über uns denselben Tarif wie bei einem Direktabschluss. Den Tarif legt allerdings der Versicherer fest, nicht wir. Sollte eine Gesellschaft für den Direktabschluss ausnahmsweise einen günstigeren Tarif führen, sagen wir Ihnen das beim Vergleich – und Sie entscheiden.
Für separat vereinbarte Dienstleistungen ausserhalb der Vermittlung – etwa die Steuererklärung oder eine reine Analyse ohne Vermittlung – kann ein Honorar anfallen. Den Betrag nennen wir Ihnen vorgängig und verbindlich.
Was wir konkret verdienen
Die meisten Broker schreiben an dieser Stelle «marktübliche Courtage». Wir schreiben die Zahlen hin. Es sind dieselben, die in Ziffer 5 unserer AGB stehen und die Sie mit dem Brokermandat unterzeichnen.
| Bereich | Unsere Entschädigung |
|---|---|
| Lebensversicherung | Einmalig 4,9 – 5,3 % der Versicherungssumme |
| Krankenkasse, Zusatz (VVG) | 0 – 24 der monatlichen Zusatzprämie |
| Krankenkasse, Grund (KVG) | Pauschal CHF 0.– oder 70.– |
| Sach- und Personenversicherung | Laufend 1 – 18 % der Jahresprämie oder einmalig 9,4 – 49,5 % |
Sie sehen daran zweierlei. Erstens: Bei der Grundversicherung verdienen wir wenig bis nichts – deshalb ist die Behauptung, Broker würden Sie nur wegen der Krankenkasse anrufen, bei uns falsch herum. Zweitens: Bei Leben und Sachversicherungen ist die Spanne breit. Genau deshalb steht der nächste Abschnitt hier.
Der Interessenkonflikt, den es zu benennen gilt
Unterschiedliche Gesellschaften zahlen unterschiedlich hohe Courtagen. Damit besteht theoretisch ein Anreiz, das Produkt mit der höheren Entschädigung zu empfehlen. Wir gehen damit so um:
- Sie bekommen alle eingeholten Offerten im Original – nicht nur unsere Zusammenfassung.
- Unsere Empfehlung ist immer schriftlich begründet. Sie können jedes Argument nachprüfen.
- Die Bandbreiten stehen oben und in den AGB. Den konkreten Betrag für die vorgeschlagene Lösung nennen wir Ihnen schriftlich vor der Unterschrift, ohne dass Sie danach fragen müssen.
- Wenn Ihre bestehende Police die bessere ist, empfehlen wir, sie zu behalten – auch wenn wir daran nichts verdienen.
Honorarberatung ist möglich
Wenn Sie eine reine Analyse ohne Vermittlung wünschen – etwa als Zweitmeinung zu einem bestehenden Vorschlag –, rechnen wir nach Aufwand ab und verzichten auf jede Courtage. Der Stundensatz beträgt CHF 140.–, ein einfaches Schreiben oder Formular CHF 30.–. Eine Offerte ist immer kostenlos und unverbindlich.
Ergänzend hält Ziffer 2 unserer Kundeninformation nach Art. 45 VAG fest, dass wir bei kleineren oder besonders aufwendigen Kundenbeziehungen zusätzlich ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Aufwand vereinbaren können. Auch das sagen wir vorher, nicht in der Rechnung.
Was Sie uns kosten dürfen
Für die Versicherungsvermittlung nichts, ausser Ihrer Zeit. Es gibt keine Vertragsgebühr, keine Dossiergebühr und keine Kosten für den Policen-Check.
Ausserhalb der Vermittlung gelten Preise: Die Steuererklärung kostet mit Versicherungsmandat je nach Situation CHF 50.– bis 90.– (Sonderpreise 2027), und eine Beratung, die über eine kurze Auskunft hinausgeht und nicht zu einer Vermittlung gehört, ist ab 15 Minuten kostenpflichtig. Wir sagen Ihnen das, bevor die Uhr läuft.
Und wenn Sie es sich anders überlegen
Das Brokermandat, das Sie uns erteilen, können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. Ihre Verträge bleiben davon unberührt; die Betreuung geht dann an den Versicherer oder einen anderen Vermittler Ihrer Wahl zurück.
