Laut kantonaler Liste sind in Flums rund 45 Prozent der Wohnungen Zweitwohnungen, in Quarten rund 40 und in Amden fast 48 Prozent. Viele gehören Familien aus dem Unterland, die sie selbst nutzen oder an Gäste vermieten. Versicherungstechnisch ist eine Ferienwohnung aber kein Anhängsel der Hauptwohnung.
Hausrat: eine eigene Deckung
Die Hausratversicherung gilt für Ihren Wohnsitz. Möbel, Küche, Ski und Velos in der Ferienwohnung sind darin meist nicht oder nur mit einer tiefen Summe enthalten. Es braucht eine eigene Police oder einen ausdrücklichen Einschluss mit der richtigen Summe. Einfacher Diebstahl in einer Wohnung, die über Wochen leer steht, ist ein eigenes Thema: Viele Policen verlangen bestimmte Sicherungen.
Haftpflicht: Wer vermietet, haftet
Solange Sie die Wohnung selbst nutzen, deckt die Privathaftpflicht vieles ab. Sobald Sie vermieten, zum Beispiel über eine Plattform, braucht es eine Haftpflicht, die die Vermietung einschliesst. Rutscht ein Gast auf der Treppe aus oder läuft das Wasser in die Wohnung unten, wird die Frage nach der Haftung schnell teuer.
Wasser im Winter
Ein geplatztes Rohr in einer leeren Wohnung bleibt oft tagelang unbemerkt. Leitungsbruch und Frost zahlt die kantonale Gebäudeversicherung nicht. Bei Stockwerkeigentum hat meist die Gemeinschaft eine Gebäudewasserversicherung. Was in Ihrer Wohnung kaputtgeht, ist trotzdem oft Ihre Sache. Wir lesen das Reglement mit.
- Eigene Hausratsumme für die Ferienwohnung
- Haftpflicht mit Vermietung, falls Sie vermieten
- Gebäudewasser: was die Gemeinschaft deckt, was Sie selbst brauchen
- Grobfahrlässigkeit einschliessen (Heizung, Fenster, Kerzen)
Wir betreuen Ferienwohnungsbesitzer am Flumserberg, in Unterterzen, Murg und Amden, auch wenn Sie selbst in Zürich oder im Ausland wohnen.
Quellen
Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.




