Im Kanton St. Gallen ist jedes Gebäude ab CHF 30’000 Neuwert bei der Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) versichert. Das ist Pflicht, und Sie können nicht wählen. Die Prämie kommt automatisch. Viele Hauseigentümer gehen deshalb davon aus, ihr Haus sei vollständig versichert. Das stimmt nicht.
Was die GVSG zahlt
- Brand: Feuer, Rauch, Hitze, Blitzschlag, Explosion und Schäden durch Strom.
- Elementar: Sturm, Hagel, Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch und Felssturz.
Was die GVSG nicht zahlt
- Rückstau aus der Kanalisation, Leitungsbrüche und Grundwasser
- Frostschäden
- Wasser, das nicht von aussen zu ebener Erde eindringt, etwa durch undichte Fenster oder Dächer
- Schäden durch Abnutzung
- Erdbeben: Hier zahlt die GVSG über einen Pool freiwillig höchstens CHF 100’000 pro Gebäude
Hochwasser, das von der Strasse her in den Keller läuft, zahlt die GVSG. Wasser, das bei Starkregen aus dem Abfluss im Keller hochdrückt, zahlt sie nicht. Für dieses Wasser braucht es eine Gebäudewasserversicherung, die Rückstau ausdrücklich einschliesst.
Was Eigentümer zusätzlich brauchen
Eine Gebäudewasserversicherung für Leitungswasser, Rückstau und je nach Anbieter Grundwasser. Eine Gebäudehaftpflicht, falls Ihre Privathaftpflicht das selbst bewohnte Haus nicht einschliesst oder Sie vermieten. Eine Glasversicherung für Fenster, Wintergarten und Kochfeld. Und den Hausrat mit Elementarschutz, denn Möbel und Einrichtung gehören nie zur Gebäudeversicherung.
Am Walensee und an der Seez
Der Walensee erreichte 1999 seinen Rekordpegel, und für die Seez zwischen Mels, Flums und Walenstadt läuft das kantonale Hochwasserschutzprojekt. Wer am See oder an der Seez wohnt, sollte die Grenze zwischen Überschwemmung und Rückstau genau kennen und den Hausrat im Keller nicht vergessen.
Quellen
- GVSG: Versicherte Ereignisse
- GVSG: Nicht versicherte Ereignisse
- BAFU Hydrodaten: Walensee, Station Murg
Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.




