Krankenkasse

Kranken­kasse wechseln für 2027: Fristen, Prämien und die richtige Reihenfolge

7. Oktober 2026 6 Minuten AM Business GmbH

Mutter mit zwei Kindern an einem Bergsee

Ende September hat das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für 2027 veröffentlicht. Im Kanton St. Gallen bezahlen Erwachsene ab 26 Jahren im Mittel CHF 427.40 pro Monat, 5 Prozent mehr als 2026. Junge Erwachsene zahlen CHF 291.00, Kinder CHF 112.80. Diese Mittelwerte sagen allerdings wenig über Ihre eigene Prämie. Die Unterschiede zwischen den Kassen für genau dieselbe Grundversicherung sind oft grösser als der Anstieg.

Die Fristen für den Wechsel auf den 1. Januar 2027

  • Bis 31. Oktober 2026 muss Ihre Kasse Ihnen die neue Prämie mitteilen.
  • Bis 30. November 2026 muss die Kündigung der Grundversicherung bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Der 30. November 2026 ist ein Montag. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
  • Bis 30. November melden Sie auch eine tiefere Franchise oder den Wechsel zurück zur freien Arztwahl.
  • Bis 31. Dezember können Sie eine höhere Franchise wählen.

In ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell können Sie übrigens jederzeit im Jahr wechseln, nicht nur auf Neujahr.

Die Reihenfolge entscheidet

Die Grundversicherung muss jede Kasse annehmen, ohne Gesundheitsfragen. Bei Zusatzversicherungen ist das anders. Dort darf die Kasse Sie nach einem Gesundheitsfragebogen ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Darum gilt:

  1. Zuerst prüfen, ob Sie die Zusatzversicherung überhaupt wechseln wollen. Oft ist es klüger, sie zu behalten und nur die Grundversicherung zu wechseln.
  2. Wenn ja: neue Zusatzversicherung beantragen und die Zusage abwarten.
  3. Erst dann die alte Zusatzversicherung kündigen, nach den Fristen in Ihrem Vertrag.
  4. Die Grundversicherung kündigen und sich bei der neuen Kasse anmelden.
Gut zu wissen

Sie dürfen Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben. Die bisherige Kasse darf nicht verlangen, dass Sie mit der Grundversicherung auch die Zusatz kündigen.

Wann sich ein Wechsel nicht lohnt

Wer offene Prämien oder Kostenbeteiligungen hat, für die bis Ende November gemahnt wurde, kann nicht wechseln, bis alles bezahlt ist. Und wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte eine gute Zusatzversicherung nicht leichtfertig aufgeben, denn eine neue gibt es dann womöglich nicht mehr.

Was wir für Sie machen

Wir vergleichen die Prämien für Ihre Region, Ihr Modell und Ihre Franchise, prüfen die Zusatzversicherungen und schicken die Kündigung rechtzeitig. Die Kündigung können Sie auch selbst unter Anträge online unterschreiben, rund um die Uhr. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Quellen

Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie schicke ich die Kündigung am besten?

Eingeschrieben, oder als A-Post Plus, und spätestens Mitte November. Dann ist sicher, dass sie bis am 30. November bei der Kasse ist. Wenn wir für Sie kündigen, kümmern wir uns darum.

Muss ich eine Offerte der neuen Kasse haben?

Nein. Für die Grundversicherung genügt die Anmeldung bei der neuen Kasse. Die Prämie ist im Prämienrechner des Bundes einsehbar, oder wir vergleichen sie für Sie.

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