Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Maximalbeträge der gebundenen Vorsorge für 2027 festgelegt. Angestellte mit Pensionskasse dürfen neu bis CHF 7’373 einzahlen, bisher waren es CHF 7’258. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, zum Beispiel als Selbständige oder Selbständiger, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’864 statt bisher CHF 36’288.
Stichtag ist der 31. Dezember
Abziehen können Sie, was im Steuerjahr auf dem 3a-Konto eintrifft. Wer für 2026 noch einzahlen will, muss das Geld so überweisen, dass es vor Silvester gutgeschrieben ist. Eine Einzahlung im Januar zählt bereits für 2027.
Nachzahlen: erst für Lücken ab 2025
Seit 2025 dürfen Sie Jahre nachzahlen, in denen Sie nicht oder nicht voll eingezahlt haben, bis zu zehn Jahre zurück. Die Regel gilt aber nur für Lücken ab dem Jahr 2025. Ältere Lücken bleiben offen. Voraussetzung ist, dass Sie im laufenden Jahr den vollen Betrag eingezahlt und im Lückenjahr ein Erwerbseinkommen in der Schweiz hatten. Pro Jahr können Sie höchstens den kleinen Maximalbetrag nachzahlen.
Mehrere Konten, gestaffelt beziehen
Beim Bezug wird das 3a-Kapital separat und zu einem tieferen Satz besteuert. Werden mehrere Vorsorgegelder im selben Jahr bezogen, werden sie zusammengezählt, und die Progression steigt. Wer drei bis fünf Konten hat und sie über mehrere Jahre bezieht, spart Steuern. Ein bestehendes Konto lässt sich später nicht teilen, die Aufteilung muss also beim Einzahlen passieren.
- Eröffnen Sie ab einem gewissen Guthaben ein zweites und drittes 3a-Konto.
- Zahlen Sie früh im Jahr ein, wenn es das Budget erlaubt.
- Prüfen Sie die Gebühren von Wertschriftenlösungen und Versicherungspolicen.
Wie viel bringt das im Sarganserland?
Die Ersparnis entspricht Ihrem Grenzsteuersatz. Er hängt am Einkommen, am Zivilstand und an der Gemeinde. Die Steuerfüsse im Sarganserland reichen 2026 von 92 in Bad Ragaz bis 136 in Pfäfers. Bei einer vollen Einzahlung von CHF 7’373 sparen viele zwischen rund CHF 1’100 und 2’600 Steuern im Jahr. Wir rechnen es bei der Steuererklärung für Sie aus.
Quellen
- Bundesrat: Anpassungen 2027 (Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026)
- Bundesrat: Nachzahlung in die Säule 3a (6. November 2024)
Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.




