Im Kanton St. Gallen kommt die Steuererklärung Anfang Jahr ins Haus. Die Frist steht auf Ihrem persönlichen Schreiben, in der Regel ist es der 31. März. Wer die Frist verpasst und auch nach der Mahnung nicht einreicht, riskiert eine Busse, laut Wegleitung in der Regel mindestens CHF 250, und eine Schätzung durch das Steueramt.
E-Tax SG: die neue Online-Steuererklärung
Seit der Steuerperiode 2025 füllt man die Steuererklärung im Kanton St. Gallen mit der webbasierten Lösung E-Tax SG aus. Die Anmeldung läuft über das E-Login mit AGOV. Belege lassen sich mit einer App direkt hochladen. Wenn wir Ihre Steuererklärung machen, brauchen Sie das alles nicht: Wir erfassen und reichen elektronisch ein.
Fristverlängerung
Eine Fristverlängerung beantragen Sie online beim Kanton, über den Schalter E mit Registernummer und Geburtsdatum, oder schriftlich beim Gemeindesteueramt. Bedingung ist, dass die fälligen Steuerrechnungen bezahlt sind. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Verlängerung. Melden Sie sich einfach vor Ablauf der Frist.
Diese Unterlagen brauchen wir
- Steuererklärung und Veranlagung des Vorjahres, Zugangsdaten des Steueramts
- Lohnausweise aller Stellen, auch vom Nebenerwerb
- Renten- und Taggeldbescheinigungen (AHV, IV, BVG, UVG, Krankentaggeld, Arbeitslosenkasse)
- Zins- und Kapitalausweise aller Konten, Wertschriftenverzeichnis
- Bescheinigungen Säule 3a, Rückkaufswerte Säule 3b
- Schuldzinsen und Hypotheken per 31. Dezember
- Bei Liegenschaften: Eigenmietwert, Unterhaltsrechnungen, Versicherungen
- Abzüge: Krankenkassenauszug, Arzt- und Zahnarztrechnungen, Weiterbildung, Spenden, Kinderbetreuung
Mit der Steuererklärung online beantworten Sie die Fragen unserer Checkliste und laden die Belege direkt hoch. Daraus entsteht Ihre persönliche Liste, damit nichts vergessen geht.
Prämienverbilligung nicht vergessen
Im Kanton St. Gallen muss der Antrag für die Prämienverbilligung zwischen 1. September und 31. März bei der SVA eintreffen. Massgebend sind die Steuerdaten von vor zwei Jahren. Wer zu spät ist, erhält die Verbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung.
Quellen
- Kanton St. Gallen: E-Tax für natürliche Personen
- Kanton St. Gallen: Fristverlängerung für Privatpersonen
- SVA St. Gallen: Prämienverbilligung
Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.




